Solution: Water Safety Plan (WSP) für Gebäude

Solution: Water Safety Plan (WSP) für Gebäude

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"Water Safety Plan für Gebäude: Hilfestellung bei der Erstellung nach CEN/TR 17801 und Europäischer Trinkwasserrichtlinie"

Water Safety Plan (WSP) für Gebäude

Der Water Safety Plan als rechtliche Absicherung für Gebäudebetreiber:

Die Qualität des Trinkwassers in Österreich ist ausgezeichnet. Hierfür sorgen 5.550 individuelle Wassergenossenschaften bis zur Übergabestelle in das Gebäude. Ab diesem Punkt sind die Gebäudebetreiber dafür verantwortlich an den Entnahmestellen sicheres Trinkwasser zur Verfügung zu stellen. Das Water Safety Plan Konzept (WSP) wird zur Anwendung eines risikobasierten Ansatzes von der WHO empfohlen und darüber hinaus als Gebäude-WSP auch für die Anwendung in Trinkwasser-Installationen. Die konsequente Umsetzung des WSP-Konzeptes schützt die menschliche Gesundheit vor Gefährdungen durch eine für die jeweilige Trinkwasserinstallation individuelle Analyse.

Ein Wassersicherheitsplan (WSP) beruht auf einer Systembeschreibung, einer Systembewertung, dem Festlegen von Maßnahmen zur Risikobeherrschung und dem Verifizieren dieser Maßnahmen. Die Erstellung eines Wassersicherheitsplans ist für folgende prioritäre Örtlichkeiten in der EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 verankert und ab Anfang 2023 auch in Österreich gesetzlich verpflichtend:

  • Krankenhäuser, Gesundheitseinrichtungen und Altersheime
  • Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Bildungseinrichtungen
  • Hotels, Beherbergungsbetriebe, Campingplätze, Restaurants und Gaststätten
  • Sport- und Einkaufszentren
  • Freizeit-, Erholungs- und Ausstellungseinrichtungen
  • Strafvollzugsanstalten

TÜV Austria unterstützt bei der Erstellung eines Water Safety Plans (WSP):

TÜV AUSTRIA unterstützt bei folgenden Teilaufgaben zur Erstellung eines Water Safety Plan nach CEN/TR 17801:

  • Systembeschreibung: Dokumentation aller Anlagenteile des gesamten Gebäudes. Festhalten von Informationen zu den Nutzergruppen, zur Betriebsweise und zu den Nutzungshäufigkeiten.
  • Systembewertung: Erfassung aller möglichen Gefahrenpunkte sowohl im Normalbetrieb als auch unter allen denkbaren Abweichungen am Weg des Wassers in der Installation vom Point of Entry bis zum Point of Use
  • Risikobewertung:  Bewertung der zuvor ermittelten Gefahrenpunkte bezüglich ihres Risikos auf Basis der Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer möglichen Auswirkungen.
  • Verifizierung und Revidierung: der aufgestellte WSP ist kontinuierlich zu verifizieren  und gegebenfalls zu revidieren. Unerwartete Ereignisse sind zu berücksichtigen und in den Wassersicherheitsplan einzupflegen.
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