Solution: Arbeitsmittel
Solution: Arbeitsmittel
TÜV AUSTRIA hilft Ihnen, Ihre alten Arbeitsmittel hinsichtlich Arbeitnehmerschutz in Ordnung zu halten.
Bewertung von Arbeitsmitteln, ob sie im Sinne des §33 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG, BGBl. Nr. 450 /1994 idgF) als Arbeitsmittel verwendet werden dürfen (sichere Benutzung von Arbeitsmitteln).
Überprüfung von alten Arbeitsmitteln (ohne CE-Zeichen und Baujahre älter als 1995) auf ihre sichere Beschaffenheit gemäß 4. Abschnitt der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO, BGBl. II Nr 164 /2000 idgF).
Abklärung der allenfalls erforderlichen Nachrüstungen aufgrund des Arbeitnehmerschutzes.