Solution: Auflastung – Erhöhung der Nutzlast
Solution: Auflastung – Erhöhung der Nutzlast
Erhöhung der Nutzlast & richtiger Umgang mit Auflastung
Erhöhung der Nutzlast & Zulässiges Höchstgewicht
Auflastung – Durchführung von Prüfungen zur Änderung der technischen Massen
Ihr Fahrzeug hat eine zu geringe Zuladung oder Ihr Wohnmobil überschreitet nach dem Umbau/Einbau bzw. bei der Mitnahme eines Mopeds das zulässige Gesamtgewicht?
Das TÜV AUSTRIA Dienstleistungsangebot umfasst die Prüfung von Kraftfahrzeugen der Klassen M1, N1 und deren relevanten Bauteile und Komponenten hinsichtlich Änderungen des höchstzulässigen Gesamtgewichts eines Fahrzeugs. Dafür wird ein umfangsreiches Prüfprogramm gemäß den nationalen vorgegebenen Vorschriften von unseren kompetenten Prüftechnikern mit hochmodernem Prüfequipment durchgeführt.
Die Prüfergebnisse vieler beliebter Fahrzeuge liegen uns bereits teilweise vor. Bitte sehen Sie dazu selbst gerne in unserer stetig wachsenden Datenbank nach. Ist Ihr Fahrzeug nicht gelistet oder, im Idealfall, befindet es sich bereits in der Liste der geprüften Fahrzeuge, dann senden Sie uns bitte Ihre Anfrage inklusive einer Kopie des Typenscheins des Fahrzeugs.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Abnahme nach §33 KFG durch das Amt der zuständigen Landesregierung
Für alle bereits überprüften Fahrzeuge sind mit Vorlage unseres, auf die jeweilige Fahrgestellnummer ausgestellten, Prüfberichts in weiterer Folge nur eine Abnahme nach §33 KFG beim jeweils zuständigen Amt der Landesregierung erforderlich.
Das jeweils zuständige Amt der Landesregierung finden Sie unter folgendem Link:
https://wpdev.stage.tuvaustria.com/fahrzeugpruefstellen/
Bezüglich der Garantie Ihres Fahrzeuges bitten wir Sie, Rücksprache mit Ihrem Händler zu halten.
Auflastung von Lastkraftwagen (LKW) der Fahrzeugklassen N1/N2
In Österreich ist es aktuell erlaubt, Lastkraftwagen mit alternativen Antrieben mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 4,25 Tonnen gewerblich mit einem Führerschein der Klasse B zu lenken. Wohingegen Lastkraftwagen mit nicht-alternativen Antrieben dürfen mit dem Führerschein der Klasse B nur bis maximal 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht gelenkt werden.
Kommt es durch die Auflastung zu einer Fahrzeugklassenänderung von N1 (LKW bis 3,5 t) zu N2 (LKW über 3,5 t bis 12 t), müssen zusätzliche technische Vorschriften, wie zum Beispiel einen vorgeschriebenen Notbremsassistenten oder einen Spurhalteassistenten, beachtet werden.
Bitte nehmen Sie unbedingt vor der Fahrzeuganschaffung Kontakt mit unseren Expert:innen auf!
Ein Beispiel aus unserem Prüfalltag:
Einer unserer zahlreichen durchgeführten Prüfaufträge betraf ein E-Fahrzeug, Kategorie N1 mit 2,2 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht.
Dieses Fahrzeug bot mit 4,2m³ Ladevolumen (2 Europaletten hintereinander) viel Stauraum für die verschiedensten Anwendungen. Allerdings schränkte die serienmäßige maximale Nutzlast von nur ca. 500 kg die Einsatzmöglichkeiten ein.
TÜV AUSTRIA führte deswegen das komplette Prüfprogramm durch, mit dem Ergebnis der Erhöhung des höchstzulässigen Gesamtgewichts. Dies ermöglichte die Anhebung der maximalen Nutzlast und damit dem höchstzulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs auf über 2,5 Tonnen.
Preis: ab 680 € exkl. MwSt.
Fördercall für E-Nutzfahrzeuge
Aktuell gibt es ein Förderprogramm für Elektro-Nutzfahrzeuge (mit EU-Fördermitteln unterlegt).
Informationen zum „Förderprogramm zur Umstellung von Nutzfahrzeugflotten auf emissionsfreie Antriebe – ENIN (Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur)“ und weitere Förderungen finden Sie unter:
https://www.ffg.at/ENIN und https://www.umweltfoerderung.at/.









