Solution: Auflastung – Erhöhung der Nutzlast
Solution: Auflastung – Erhöhung der Nutzlast
Erhöhung der Nutzlast & richtiger Umgang mit Auflastung
FAQ Auflastung von Fahrzeugen
- Was versteht man unter Auflastung?
Bei der Auflastung wird – je nach Fahrzeug – die Nutzlast, die Achslast oder das höchstzulässige Gesamtgewicht erhöht. - Welche Unterlagen sind notwendig?
Typenschein / Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugs - Wie lange dauert der Prozess?
Je nach Fahrzeug kann die Bearbeitungszeit 1-3 Werktage betragen, falls die gewünschte Erhöhung der Nutzlast / des höchstzulässigen Gesamtgewichts bereits von TÜV AUSTRIA geprüft wurde. - Sind dafür technische Änderungen an meinem Fahrzeug notwendig?
Sollte die Auflastung innerhalb der Summe der zulässigen Achslasten durchgeführt werden, sind keine weiteren Änderungen notwendig. Muss jedoch eine Achse für sich selbst aufgelastet werden, dann ist eine technische Änderung (z.B. Einbau von stärken Federn oder Rad/Reifenkombinationen) und damit deren Überprüfung notwendig. - Weitere Schritte nach der Gutachtenausstellung?
Nach der Gutachtenausstellung ist grundsätzlich unter Vorlage des Gutachtens der TÜV AUSTRIA Automotive eine Abnahme nach §33 KFG bei der jeweils zuständigen Landesfahrzeugprüfstelle erforderlich. Dort wird in weiterer Folge die Änderung der Auflastung in den Typenschein und Fahrzeugdatenbank eingetragen. Nach erfolgter Eintragung muss ein neuer Zulassungsschein bei einer Zulassungsstelle beantragt werden.
Hier finden Sie einen Link zu den Landesprüfstellen:
https://wpdev.stage.tuvaustria.com/fahrzeugpruefstellen/ - Welche Fördermöglichkeiten gibt es für mein Fahrzeug?
Aktuelle Förderungen von E-Nutzfahrzeugen finden Sie unter:
https://www.ffg.at/ENIN
https://www.umweltfoerderung.at/ - Wie sieht es mit der Garantie meines Fahrzeuges aus?
Im Schadenfall kann eine Garantie- oder Gewährleistung betroffener Baugruppen abgelehnt werden, wenn eine Auflastung vorgenommen wurde, da diese vom Hersteller nicht vorgesehen sind. Bitte klären Sie dies im Vorhinein mit Ihrem Händler ab. - In welchen Ländern sind die Auflastungen gültig?
Unsere TÜV AUSTRIA Gutachten sind in Österreich gültig.
Video: Auflastung – Erhöhung der Nutzlast
Erhöhung der Nutzlast & Zulässiges Höchstgewicht
Auflastung – Durchführung von Prüfungen zur Änderung der technischen Massen
Ihr Fahrzeug hat eine zu geringe Zuladung oder Ihr Wohnmobil überschreitet nach dem Umbau/Einbau bzw. bei der Mitnahme eines Mopeds das zulässige Gesamtgewicht?
Das TÜV AUSTRIA Dienstleistungsangebot umfasst die Prüfung von Kraftfahrzeugen der Klassen M1, N1 und deren relevanten Bauteile und Komponenten hinsichtlich Änderungen des höchstzulässigen Gesamtgewichts eines Fahrzeugs. Dafür wird ein umfangsreiches Prüfprogramm gemäß den nationalen vorgegebenen Vorschriften von unseren kompetenten Prüftechnikern mit hochmodernem Prüfequipment durchgeführt.
Die Prüfergebnisse vieler beliebter Fahrzeuge liegen uns bereits teilweise vor. Bitte sehen Sie dazu selbst gerne in unserer stetig wachsenden Datenbank nach. Ist Ihr Fahrzeug nicht gelistet oder, im Idealfall, befindet es sich bereits in der Liste der geprüften Fahrzeuge, dann senden Sie uns bitte Ihre Anfrage inklusive einer Kopie des Typenscheins des Fahrzeugs.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Abnahme nach §33 KFG durch das Amt der zuständigen Landesregierung
Für alle bereits überprüften Fahrzeuge sind mit Vorlage unseres, auf die jeweilige Fahrgestellnummer ausgestellten, Prüfberichts in weiterer Folge nur eine Abnahme nach §33 KFG beim jeweils zuständigen Amt der Landesregierung erforderlich.
Das jeweils zuständige Amt der Landesregierung finden Sie unter folgendem Link:
https://wpdev.stage.tuvaustria.com/fahrzeugpruefstellen/
Bezüglich der Garantie Ihres Fahrzeuges bitten wir Sie, Rücksprache mit Ihrem Händler zu halten.
Auflastung von Lastkraftwagen (LKW) der Fahrzeugklassen N1/N2
In Österreich ist es aktuell erlaubt, Lastkraftwagen mit alternativen Antrieben mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 4,25 Tonnen gewerblich mit einem Führerschein der Klasse B zu lenken. Wohingegen Lastkraftwagen mit nicht-alternativen Antrieben dürfen mit dem Führerschein der Klasse B nur bis maximal 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht gelenkt werden.
Kommt es durch die Auflastung zu einer Fahrzeugklassenänderung von N1 (LKW bis 3,5 t) zu N2 (LKW über 3,5 t bis 12 t), müssen zusätzliche technische Vorschriften, wie zum Beispiel einen vorgeschriebenen Notbremsassistenten oder einen Spurhalteassistenten, beachtet werden.
Bitte nehmen Sie unbedingt vor der Fahrzeuganschaffung Kontakt mit unseren Expert:innen auf!
Ein Beispiel aus unserem Prüfalltag:
Einer unserer zahlreichen durchgeführten Prüfaufträge betraf ein E-Fahrzeug, Kategorie N1 mit 2,2 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht.
Dieses Fahrzeug bot mit 4,2m³ Ladevolumen (2 Europaletten hintereinander) viel Stauraum für die verschiedensten Anwendungen. Allerdings schränkte die serienmäßige maximale Nutzlast von nur ca. 500 kg die Einsatzmöglichkeiten ein.
TÜV AUSTRIA führte deswegen das komplette Prüfprogramm durch, mit dem Ergebnis der Erhöhung des höchstzulässigen Gesamtgewichts. Dies ermöglichte die Anhebung der maximalen Nutzlast und damit dem höchstzulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs auf über 2,5 Tonnen.
Preis: ab 680 € exkl. MwSt.
Fördercall für E-Nutzfahrzeuge
Aktuell gibt es ein Förderprogramm für Elektro-Nutzfahrzeuge (mit EU-Fördermitteln unterlegt).
Informationen zum “Förderprogramm zur Umstellung von Nutzfahrzeugflotten auf emissionsfreie Antriebe – ENIN (Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur)” und weitere Förderungen finden Sie unter:
https://www.ffg.at/ENIN und https://www.umweltfoerderung.at/.