Solution: EMV Sicherheitsprüfung
Solution: EMV Sicherheitsprüfung
Sicherheitsprüfung Bürogerät, Multimediagerät, Messgerät, Laborgerät
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Herstellerverantwortung
Nach der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU kann der Hersteller netzbetriebener elektronischer Geräte und IT-Geräte selbst die CE-Kennzeichnung am Produkt anbringen. Auch die Einhaltung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen (z.B. EN60950-1) liegt in seiner Verantwortung.
Nicht zuletzt aus Gründen der Risikominderung beauftragen viele Hersteller eine unabhängige Prüfstelle mit der Durchführung einer Typenprüfung bevor sie das Produkt serienmäßig herstellen.
Richtlinien
Sicherheitsprüfungen von Büro-, Multimedia- und Mess- bzw. Laborgeräten
TÜV AUSTRIA beurteilt die Sicherheit von elektronischen Geräten die vom Hersteller auch als Basis für die Konformitätsbewertung (CE-Kennzeichnung) mit der Niederspannungsrichtlinie herangezogen werden kann.