TÜV AUSTRIA gibt Tipps für Autofahrten in die Schigebiete.
Wenn die vorweihnachtliche Einkaufshektik abgeklungen und auch das Weihnachtsfest vorbei ist, geht’s für viele Menschen in den lang ersehnten Schiurlaub. Eine Reise, auch wenn diese in der so genannten „schönsten Zeit des Jahres“ stattfindet, bedeutet oftmals auch Stress. Vor allem, wenn die Fahrt in die Schigebiete nicht gut vorbereitet ist.
Eine Autofahrt im Winter erfordere nämlich – mehr noch als die Reise in die Sommerurlaubsdestination – ein ganz besonderes Augenmerk sowohl auf den Zustand des Fahrzeugs als auch die Ausrüstung, betont TÜV AUSTRIA Fahrzeugtechnikexperte Christian Kubik. „Damit alle entspannt und vor allem gesund und sicher an ihr Urlaubsziel – und wieder nach Hause – kommen, sind Planung und Vorabchecks besonders wichtig. Die TÜV AUSTRIA Wintercheckliste unterstützt dabei, dass der Schiurlaub von Anfang an zum Erfolg wird.“
Kubik empfiehlt, Reisestart-Tage am Freitag und Samstag eher zu vermeiden. Und wenn doch, dann die Route klug zu planen, eventuell auch über Nebenstraßen zu fahren, um damit neuralgische Staupunkte zu umfahren. Diese Fahrten könnten zwar länger dauern, jedoch erspart man sich so die überfüllten Autobahnen. Gerät man doch in einen Stau, ist es unbedingt ratsam, Ruhe zu bewahren und den Abstand zum Fahrzeug davor, auch bei Stopp- & Go-Verkehr, einzuhalten, um Auffahrunfälle zu vermeiden.
Genug Wasser und leichtes Essen zwischendurch können eine lange Strecke ebenfalls erleichtern. Pausen einlegen, im Idealfall alle zwei Stunden. Darüber werden sich auch die Kinder sehr freuen – übrigens, Spielzeug nicht vergessen, vielleicht muss auch das Lieblingsstofftier mitreisen und natürlich Windeln, wo noch nötig. Vorsicht bei Passfahrten, Motorbremswirkung nutzen, nicht permanent auf die Bremse steigen, um eine Überhitzung des Bremssystems zu vermeiden. Vorsicht: die Straßen können unvermittelt spiegelglatt sein!
TÜV AUSTRIA TECH TALK am 28.03.2024
Die neue Maschinenprodukte-Verordnung
Von welchen Änderungen ist der Markt wirklich betroffen?
Die Verordnung (EU) 2023/1230 wurde am 14.06.2023 veröffentlicht und regelt die Aufgaben und Verantwortungen aller Wirtschaftsteilnehmer – von Herstellern über Händler bis zum Verwender – hinsichtlich der Bereitstellung und wesentlichen Änderungen von Maschinen und ähnlichen Produkten. Die Aktualisierung bringt neue Spielregeln für alle Beteiligten mit sich. Neben den technischen Änderungen von Maschinen sind es aber vor allem vermeintliche Nebenschauplätze, die für den Markt weitgehende Änderungen hervorrufen.
Welche das sind und viele weitere Fragen, klären unsere Experten beim TÜV AUSTRIA TECH TALK am 28. März 2024 ab 16 Uhr.
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