Solution: Flüssiggasbehälter
Solution: Flüssiggasbehälter
Allgemeine Informationen
- In Österreich stehen Behälter mit einem Volumen von 1 m³ bis 1000 m³ im Einsatz. Diese werden nach der Art ihrer Aufstellung und den Korrosionsschutzmaßnahmen unterschieden:
- Oberflurbehälter mit Lackbeschichtung
- Erdgedeckte bzw. teilweise erdgedeckte Behälter mit Epoxidharzbeschichtung (nach DIN 4681) und einem kathodischen Korrosionsschutz (ist ab 1.6.2020 für alle, im Betrieb befindlichen Flüssiggasbehälter vorgeschrieben)
- Erdgedeckte bzw. teilweise erdgedeckte Behälter mit Bitumenbeschichtung (nach DIN 30673) und einem kathodischen Korrosionsschutz
- Flüssiggasbehälter unterliegen dem Druckgerätegesetz DGG BGBl. Nr. 161/2015 und sind in regelmäßigen Abständen durch eine akkreditierte Inspektionsstelle nach ISO 17020 zu prüfen. Nach bestandener Überprüfung erhalten die Behälter eine Prüfplankette und dürfen weiter betrieben werden.
- Behälter ohne Plankette werden vom Flüssiggaslieferanten nicht mehr befüllt (DGÜW-V §49 Abs. 8)
Regelwerke und Downloads
- Druckgerätegesetz, DGG BGBl. Nr. 161/2015
- Druckgeräteüberwachungsverordnung, DGÜW-V BGBl. Nr. 165/2015
- Druckbehälter-Aufstellungs-Verordnung, DBA-VO BGBl. II Nr. 361/1988
- Duale Druckgeräteverordnung, DDGV BGBl. II Nr. 59/2016 Verlinkung auf RIS
- Flüssiggasverordnung, FGV BGBl. II Nr. 446/2002
- Verordnung über die Überwachung von Flüssiggas-Umbaubehältern
- BGBl. II Nr. 172/2013
- Flüssiggas-Tankstellen-Verordnung, FGTV BGBl. II Nr.247/2010
- ÖVGW Richtlinie G2 – Technische Regeln Flüssiggas
- ÖVGW Richtlinie G7 – Flüssiggasleitungsanlagen; Leitungsanlagen für Flüssiggas mit Betriebsdrücken über 500 mbar bis einschließlich 25 bar
- ÖVGW Richtlinie G B331 – Betrieb und Instandhaltung von kathodischen Korrosionsschutzanlagen für erdverlegte Erdgasleitungen aus Stahl
- Informationsfolder „Flüssiggasanlagen“
An Flüssiggasbehältern werden folgende Prüfungen durchgeführt:
- Erste Betriebsprüfung nach der Inverkehrbringung des Behälters, bestehend aus einer äußeren Untersuchung ergänzt um die Kontrolle des rechtmäßigen Inverkehrbringens und einer erstmaligen Beurteilung der Aufstellung
- Äußere Untersuchung, bestehend aus einer Beurteilung der Aufstellung, einer Sichtprüfung zur Beurteilung von Beschädigungen, Dichtheit, Korrosion. Bei erdgedeckten Behältern erfolgt die Beurteilung der Wandungen mit Hilfe der Prüfung des kathodischen Korrosionsschutzes.
- Innere Untersuchung und Druckprüfung wird in Form einer Schallemissionsprüfung durchgeführt.
- Überprüfung des kathodischen Korrosionsschutz, bestehend aus der Ermittlung des Schutzstroms und Potentialmessungen mit Hilfe einer Referenzelektrode
Prüffristen Flüssiggasbehälter
Die Prüffristen für Flüssiggasbehälter sind in den Sonderbestimmungen der Druckgeräteüberwachungsverordnung BGBl. II Nr. 420/2004 in der Fassung BGBl. II Nr. 165/2015, Anlage 3 geregelt:
-
Flüssiggastanks bis 13 m³
- alle 3 Jahre äußere Untersuchung
- alle 12 bzw. 15 Jahre innere Untersuchung und Druckprüfung (Schallemissionsprüfung)
Die Fristen für die Hauptuntersuchung richten sich nach der „Güte“ des Behälters und werden von der Inspektionsstelle anhand der Behälterpapiere (Druckbehälterprüfbuch, Konformitätserklärung) ermittelt.
Flüssiggastanks über 13 m³
- alle 3 Jahre äußere Untersuchung
- alle 12 Jahre innere Untersuchung und Druckprüfung (Schallemissionsprüfung)
Kathodischer Korrosionsschutz
- alle 3 Jahre Überprüfung KKS-Anlage
- jährliche Zwischenprüfung von Fremdstrom-KKS-Anlagen (nach ÖNORM EN 13636 und ÖVGW Richtlinie G B 331, beide wurden in der DGÜW-V verbindlich erklärt)