TÜV AUSTRIA Grundsatzerklärung
Die TÜV AUSTRIA Group ist aufgrund ihrer Größe und Organisation von Lieferanten, Auftraggebern und Vereinsmitgliedern sowohl hinsichtlich der fachlichen Entscheidungen als auch finanziell völlig unabhängig.
Die TÜV AUSTRIA Group verpflichtet sich zur Einhaltung aller nationalen und internationalen Anforderungen (Normen, Gesetze und sonstige Regelwerke) an den Betrieb von Prüf-, Inspektions-, Kalibrier-, Zertifizierungs-, Verifizierungs- und notifizierten Stellen.
Die akkreditierten Prüf-, Inspektions-, Kalibrier-, Zertifizierungs-, Verifizierungs- und notifizierten Stellen der TÜV AUSTRIA Group sind „Third Party“ und erfüllen die nationalen und internationalen Anforderungen zum Betreiben einer Prüfstelle, einer Inspektionsstelle (Typ A), einer Kalibrierstelle, einer Zertifizierungsstelle, einer Verifizierungsstelle sowie einer benannten Stelle.
Zur Sicherstellung der unparteilichen Dienstleistungen einer Third Party wurden innerhalb der TÜV AUSTRIA Group insbesondere die akkreditierten technischen Dienstleistungen (wie Prüfen, Überwachen, Kalibrieren, Zertifizieren, Verifizieren und Konformitätsbewertungen) eindeutig von allfälligen Beratungsleistungen getrennt.
Zudem befassen sich die akkreditierten Stellen nicht mit der Entwicklung, der Herstellung, dem Vertrieb, der Montage, der Beschaffung, der Nutzung oder der Instandhaltung von Gegenständen, die sie bewerten und vertreten darüber hinaus auch keine Parteien, die daran beteiligt sind.
Durch permanente und geeignete Maßnahmen (Ausschuss zur Sicherstellung der Unparteilichkeit, Überwachung, Monitoring, interne Audits, regelmäßige Analyse der Interessenskonflikte akkreditierter Stellen, etc.) ist durch die oberste Leitung sichergestellt, dass sofern durch ein Unternehmen der TÜV AUSTRIA Group Beratungsleistungen angeboten werden, nur durch andere Unternehmen der TÜV AUSTRIA Group akkreditierte Prüf-, Inspektions-, Zertifizierungs-, Verifizierungsleistungen angeboten oder durchgeführt werden.
Für alle Mitarbeiter der TÜV AUSTRIA Group ist zudem integres Handeln selbstverständlich. Unterstützt wird die Unparteilichkeit durch die völlige fachliche Weisungsfreiheit der zeichnungsberechtigten Personen in den akkreditierten und notifizierten Bereichen.
Alle Mitarbeiter haben sich zudem verpflichtet, Situationen, die zu Interessenskonflikten führen können, offen zu legen. Die Meldung erfolgt in diesen Fällen an den Vorgesetzten, welcher mit dem Mitarbeiter unter Berücksichtigung aller gesetzlichen und normativen Auflagen gemeinsam entscheidet, wie die Beilegung des Interessenskonfliktes zu erzielen ist.
Durch das feste Beschäftigungsverhältnis als Angestellte bei den Unternehmen der TÜV AUSTRIA Group und durch ein branchenkonformes Gehalt ist keinerlei Abhängigkeit des Prüf-, Inspektions-, Kalibrier-, Verifizier- und Zertifizierungspersonals von der Anzahl der durchgeführten Arbeiten gegeben.
Die Dienstleistungen der TÜV AUSTRIA Group werden überwiegend durch das eigene Personal erbracht. Sofern ein Einsatz von vertraglich zugebundenem Personal oder eine Unterauftragsvergabe erforderlich ist, wird auf Basis entsprechender vertraglicher Vereinbarungen und regelmäßiger Überprüfungen eine Einhaltung der Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Integrität in gleichem Maße sichergestellt.