Solution: Kurortegesetze der Länder
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Kurortgesetze der Länder: Gemäß den landesrechtlichen Bestimmungen hat der Betreiber einer Kuranstalt diese wiederkehrend überprüfen zu lassen, ob der Genehmigungsbescheid und das Kurortegesetz eingehalten werden. Diesbezügliche Verpflichtungen enthält derzeit das Steiermärkische Kurortegesetz.