100%ige Tochtergesellschaft der TÜV AUSTRIA Group, TÜV AUSTRIA Hellas, hat Akkreditierungsverfahren nach ISO 17020 & ISO 17065 erfolgreich abgeschlossen.
TÜV AUSTRIA kündigt neue Konformitätsbewertungslösungen für sichere und wirksame Düngemittelprodukte gemäß der EU-Verordnung 1009/2019 (Fertilizer Product Regulation, FPR) an. Konkret hat die 100%ige Tochtergesellschaft der TÜV AUSTRIA Group in Griechenland, TÜV AUSTRIA Hellas, mit der Notifikationsnummer 0906 alle Akkreditierungsverfahren nach den Akkreditierungsstandards ISO 17020 & ISO 17065 erfolgreich abgeschlossen und wurde kürzlich in der Europäischen Union als Benannte Stelle für die EU-Verordnung 2019/1009 für sichere und wirksame Düngemittel (FPR) notifiziert.
TÜV AUSTRIA erlangt im Rahmen dieser Notifizierung den vollen Umfang der Akkreditierung zur Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren für alle Arten von Düngemitteln in allen Märkten (europäische Märkte und Drittländer).
Gemeinsamer Rechtsrahmen für Produktvermarktung in der EU
Die neue Verordnung (FPR) schafft einen gemeinsamen Rechtsrahmen für Düngemittel in Form eines „Konformitätsbewertungs“-Mechanismus, der die Anforderungen an die Produktkennzeichnung und die Art und Weise der CE-Kennzeichnung von Düngemitteln grundlegend ändert. Seit dem 16. Juli 2022 können Hersteller, Importeure, autorisierte Handelsvertreter und Händler von Düngemitteln CE-gekennzeichnete Düngemittel wie organische Düngemittel, organisch-anorganische Düngemittel, Kultursubstrate oder Biostimulanzien in der EU vermarkten, sofern sie den Anforderungen der neuen europäischen Gesetzgebung entsprechen.
Das Konformitätsbewertungsverfahren muss von den Herstellern eingehalten werden, unabhängig davon, ob sie in einem EU-Land oder einem Drittland ansässig sind, wenn ihre Produkte in der EU vermarktet werden.
TÜV AUSTRIA Hellas wurde als eine der wenigen benannten Stellen in der EU in die NANDO-Datenbank der Europäischen Kommission aufgenommen und bietet weltweit beide Arten möglicher Konformitätsbewertungen (voller Umfang) an. Die erste umfasst das Modul B (EU-Baumusterprüfung, eine Konformitätsbewertung, die überprüft und sicherstellt, dass das technische Design von Düngemitteln den Anforderungen der FPR entspricht) und die zweite umfasst das Modul D1 (Qualitätssicherungszertifizierung, die sicherstellt, dass das Qualitätsmanagementsystem für den Produktionsprozess mit den FPR übereinstimmt).
Darüber hinaus ist TÜV AUSTRIA Hellas eine benannte Stelle im Rahmen von Modul A1, um die Einhaltung der Vorschriften für Hersteller von Ammoniumnitrat-Düngemitteln mit hohem Stickstoffgehalt (>28%) zu gewährleisten, für die unter seiner Aufsicht regelmäßig Detonations- und Ölrückhaltetests durchgeführt werden.
TÜV AUSTRIA Hellas Geschäftsführer Ioannis Kallias: „Die neue Verordnung enthält strenge Vorschriften zu Sicherheits-, Qualitäts- und Kennzeichnungsvorschriften für alle Düngemittel, die in der gesamten EU frei gehandelt werden dürfen. Hersteller müssen nachweisen, dass ihre Produkte diese Anforderungen erfüllen, bevor sie das CE-Zeichen nutzen können. Und gleichzeitig ein wichtiges Signal für die Förderung umweltfreundlicher Innovationen. Davon profitieren Landwirte und Konsumenten.“
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