Solution: Ökologische Bauaufsicht
Solution: Ökologische Bauaufsicht
Ökologische Bauaufsicht
Falls von einem Bauvorhaben „schwerwiegende“ Eingriffe in den Naturhaushalt zu erwarten sind, kann die Bewilligungsbehörde eine ökologische Bauaufsicht vorschreiben. Sie ist als „Hilfe“ und „Aufsicht“, bei der Durchführung von Maßnahmen zu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutzes, gedacht. Sie ist aber nicht für die eigentliche Machbarkeit des Projektes verantwortlich. Denn die Bauaufsicht wird erst nach der Bewilligung und somit nach dem Absprechen darüber ob ein Projekt umsetzbar ist, beigezogen. Die Bauaufsicht ist somit für das „Controlling“ der ökologischen Auflagen verantwortlich.
Eine ökologische Bauaufsicht kann von der Naturschutzbehörde verpflichtend vorgeschrieben werden und hat folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Die laufende Überprüfung der Ausführung des Vorhabens dahingehend, ob die Vorschreibungen der Naturschutzbehörde eingehalten werden
- Die Beanstandung festgestellter Abweichungen unter Setzung einer angemessenen Frist für die der Bewilligung entsprechende Ausführung des Vorhabens
- Die Mitteilung an die Naturschutzbehörde, wenn einer Beanstandung nicht fristgerecht entsprochen wird
- Die fachliche Beratung bei der Erfüllung behördlicher Vorschreibungen.
Die ökologische Bauaufsicht:
- Stellt die Umsetzung ökologisch relevanter behördlicher Auflagen während der Bauphase eines Vorhabens sicher
- Prüft die Erfüllung der Auflagen und hält deren Durchführung fest
- Kontrolliert die planmäßige Realisierung eines Vorhabens hinsichtlich möglicher, durch Projektänderungen bedingter ökologischer Auswirkungen
- Dokumentiert dies im Falle einer ökologischen Relevanz
- Legt gegebenenfalls Maßnahmen mit dem Ziel fest, Beeinträchtigungen an Natur und Umwelt weitestgehend zu minimieren
- Bietet eine naturschutzfachliche oder landschaftsplanerische Begleitung während der Errichtungsphase
- Informiert die zuständigen Behörden und dokumentiert die Umsetzungsphasen