Solution: Personenzertifizierung: Mediengestalter/in
Solution: Personenzertifizierung: Mediengestalter/in
TÜV AUSTRIA zertifiziert: Mediengestalter/in
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Ablauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierung
- 1.
Fachliche Aus- und Weiterbildung
- 2.
Erstzertifizierung
- 3.
Re-Zertifizierung
Akkreditierung
Informationen
Als Mediengestalter beherrschen Sie die wichtigsten Programme und Tools der Kreativbranche. Sie haben Kenntnisse in den Bereichen Grafik, Typografie, Webdesign, Filmen, Filmschnitt und Desktop Publishing. Mediengestalter können mehr als nur Grafikdesign. Sie sind in der Lage, die Säulen des digitalen Publishings einzusetzen und hochwertige Arbeiten zu liefern.
Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen:
- Desktop Publishing
- Bildbearbeitung
- Grafik
- Film
- Digitalisierung und Webdesign
besitzen.
Zielgruppe
Praxisorientierte Mediengestalter, die über langjährige Berufserfahrung und/oder eine fundierte Ausbildung in diesem Bereich verfügen.
Erstzertifizierung
Die Zulassungsvoraussetzungen zur für die Erstzertifizierung sind:
- ein ausgefüllter Zertifizierungsantrag
- der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss von mindestens drei Lehrgängen an der LIK Akademie für Foto und Design(digitale Bildbearbeitung, Digitaler Film, Mediendesign) oder eine gleichwertig Ausbildung.
- Oder: Der Nachweis über mindestens vier Jahre Berufspraxis als Bildbearbeiter/in, Filmer/in, Medienfachmann/-frau oder vergleichbare Tätigkeiten
- Oder: Positiv abgelegte Meister- oder Lehrabschlussprüfung Medienfachmann/-frau / Mediendesign
Die Zertifizierungsprüfung setzt sich zusammen aus:
- einer schriftlichen Prüfung bestehend aus zehn offenen und zehn Single-und/oder Multiple Choice-Fragen
- einem Fachgespräch bestehend aus zwei Fragen
Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat, das drei Jahre gültig ist.
Re-Zertifizierung
Für die Re-Zertifizierung (=Verlängerung Ihres Zertifikats) sind erforderlich:
- der Antrag zur Re-Zertifizierung
- der Nachweis von mindestens zwei Jahren fachspezifischer Praxis (z.B. Bestätigung durch den Arbeitgeber) oder alternativ ein Fachgespräch
- Nachweis von mindestens acht Unterrichtseinheiten fachspezifischer Weiterbildung an der LIK Akademie für Foto und Design oder Vergleichbares bzw. alternativ eine schriftliche Prüfung
Der Antrag und die Nachweise können frühestens sechs Monate vor und bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats zugesandt werden.