Solution: Personenzertifizierung: zertifizierte Sicherheitsfachkraft
Solution: Personenzertifizierung: zertifizierte Sicherheitsfachkraft
TÜV AUSTRIA zertifiziert: Sicherheitsfachkraft
In welcher Region benötigen Sie diese Lösung?
- Alle Regionen
Ablauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierung
- 1.
Fachliche Aus- und Weiterbildung
- 2.
Erstzertifizierung
- 3.
Re-Zertifizierung
Akkreditierung
Informationen
Als Sicherheitsfachkraft beraten Sie die Geschäftsleitung in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit nach dem Stand der Technik und unter Einhaltung aller aktuell geltenden Bestimmungen.
Inhalte:
- Einführung und Grundlagen: z.B. Funktion und Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte, Zusammenarbeit mit Arbeitgeber/innen, Belegschaft, anderen Präventivfachkräften, Beauftragten und Sicherheitsvertrauenspersonen
- Rechtlicher Hintergrund: z.B. das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und seine Verordnungen
- Grundsätze der Organisation: z.B. Gestaltung und Positionierung des betrieblichen ArbeitnehmerInnenschutzes
- Sicherheit von Arbeitssystemen: z.B. Brandund Explosionsschutz mit Experimentalvortrag
- Ergonomie: z.B. Erfassung und Beurteilung ergonomischer Gegebenheiten in den Unternehmen
- Schadstoffe: z.B. Gefahren beim Einsatz chemischer Stoffe, Experimentalvortrag zum Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen
- Arbeitsplatzevaluierung: z.B. Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegung von Maßnahmen in Büros und Werkstätten
- Arbeitspsychologie: z.B. Anwendbarkeit für Sicherheitsfachkräfte, Evaluierung psychischer Belastungen
- Kosten-Nutzen-Analyse der Arbeitssicherheit: z.B. Unfallkosten, Bilanzen
Schnittstellen zu verwandten Sachgebieten: z.B. Qualitätsmanagement, Umweltschutz, Ladungssicherung
Zielgruppe
Personen, die gemäß ArbeitnehmenInnenschutzgesetz zu Sicherheitsfachkräften bestellt werden.
Erstzertifizierung
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind:
- der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung Sicherheitsfachkraft der TÜV AUSTRIA Akademie oder eines gleichwertigen Lehrganges
- der Nachweis eines positiven SFK Zeugnisses
- der Antrag zur Zertifizierungsprüfung Sicherheitsfachkraft
Die Zertifizierungsprüfung besteht aus
- der schriftlichen Prüfung zur Gesamtausbildung in Form von Auswahlaufgaben (Single- und/oder Multiple Choice)
- der Ausarbeitung einer praxisbezogenen Projektarbeit
- der mündlichen Prüfung in Form von ergänzenden Fragen zum Thema ArbeitnehmerInnenschutz
Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Sicherheitsfachkraft, das drei Jahre gültig ist.
Re-Zertifizierung
Für die Re-Zertifizierung (=Verlängerung Ihres Zertifikats) sind erforderlich:
- der Antrag zur Re-Zertifizierung
- der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten/Jahr
- der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates als Sicherheitsfachkraft mit einer Präventionszeit von mind. 50 Std /Jahr (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)
- der Nachweis eines in einem Unternehmen durchgeführten und abgeschlossenen Projektes zum Thema Prävention, Arbeitssicherheit
Der Antrag und die Nachweise können frühestens sechs Monate vor und bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats zugesandt werden.
Termine Erstzertifizierung
- Laßnitzhöhe: 27.06.2023
- Brunn am Gebirge: 29.06.2023
- Innsbruck: 03.07.2023
- Leonding: 26.02.2024
- Brunn am Gebirge: 07.03.2024