Solution: Personenzertifizierung: zertifizierter Desinfektor
Solution: Personenzertifizierung: zertifizierter Desinfektor
TÜV AUSTRIA zertifiziert: Desinfektor
In welcher Region benötigen Sie diese Lösung?
- Alle Regionen
Ablauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierung
- 1.
Fachliche Aus- und Weiterbildung
- 2.
Erstzertifizierung
- 3.
Re-Zertifizierung
Akkreditierung
Informationen
Mehr denn je hat das Einhalten strikter Hygienemaßnahmen oberste Priorität, um einen
sicheren Arbeitsalltag zu gewährleisten. Neben Grundlagen aus dem Bereich HACCP &
GHP und Maßnahmen, welche für die richtige Desinfektion zu setzen sind, werden Ihnen
in diesem Kurs die wichtigsten Punkte rund um das Thema der Reinigung näher erläutert.
Inhalte:
- Grundlagenwissen der Reinigung
- Grundlagen der Mikroorganismen
- Desinfektionsverfahren
- Desinfektionsfehler
- Wirkstoffe
Zielgruppe
- Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigungsmeister oder vergleichbare Nachweise mit aktueller
Gültigkeit der letzten 3 Jahre - Grundausbildung in der Entwicklung von sozialen Kompetenzen in Verbindung mit lerndidaktischen
- Grundgrundlagen
Kenntnisse im Bereich MS-Office
Mind. 5-jährige Tätigkeit in einem Hygienebereich oder Einstufungstest, wenn die oben angeführten
Nachweise nicht erbracht werden können
Erstzertifizierung
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind:
- der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung am Kurs “Desinfektor” der SGZ Nußbaummüller und hollu Systemhygiene GmbH; Anwesenheit von 100% erforderlich) oder eines gleichwertigen Lehrgangs
Die Zertifizierungsprüfung besteht aus
- der schriftlichen Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Single Choice und offene Fragen)
- der mündlichen Prüfung in Form eines Fachgesprächs
Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Risikomanager/in für Trink- und Warmwasseranlagen, das drei Jahre gültig ist.
Re-Zertifizierung
Für die Re-Zertifizierung (=Verlängerung Ihres Zertifikats) sind erforderlich:
- der Antrag zur Re-Zertifizierung
- Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten
- Praxisnachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)
Der Antrag und die Nachweise können frühestens sechs Monate vor und bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats zugesandt werden.