Solution: Prüfung nach Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)

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Dipl.-Ing. Karl-Heinz Fuchs

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Prüfung nach Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)

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"TÜV AUSTRIA ist Ihr verlässlicher Ansprechpartner für Prüfungen nach Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) bei Krane, Hebezeuge und Tor."

Prüfung nach Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)

Täglich benutzen wir Einrichtungen zum Heben und Befördern von Lasten und Personen, gehen durch automatische Türen und Tore und benutzen verschiedenste maschinelle Hilfseinrichtungen.

Sicherheit hat hier oberste Priorität, da ein Absturz – sei es von Lasten oder sogar Personen – fast immer fatal endet. Daher werden an hubbewegte Einrichtungen besondere Anforderungen gestellt, um sie für den vorgesehenen Einsatzzweck sicher verwenden zu können.

TÜV AUSTRIA ist Ihr verlässlicher Ansprechpartner für Prüfungen nach Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) bei Kranen, Hebezeugen und Toren.

Prüfdienstleistungen

Die gesetzliche Grundlage für die Prüftätigkeit bildet das ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz)  mit zugehöriger Arbeitsmittelverordnung (AM-VO). Folgende Prüfungen werden von TÜV AUSTRIA durchgeführt:

  • Prüfungen nach § 17 sowie § 37 ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz): Bestimmte Arbeitsmittel müssen vor der erstmaligen Inbetriebnahme, nach dem Aufbau an jedem neuen Einsatzort sowie nach größeren Instandsetzungen, wesentlichen Änderungen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand, ihre korrekte Montage und ihre Stabilität und in weiterer Folge in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand besonders überprüft werden.
  • Abnahmeprüfungen müssen laut § 7 Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) bei bestimmten Arbeitsmitteln vor der erstmaligen Inbetriebnahme durchgeführt werden.
  • Wiederkehrende Prüfungen müssen nach § 8 Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) einmal jährlich durchgeführt werden.
  • Prüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen müssen nach § 9 Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) an Arbeitsmitteln, bei denen wiederkehrende Prüfungen nach § 8 erforderlich sind, durchgeführt werden.
  • Prüfungen nach Aufstellung müssen nach § 10 Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) nach dem Aufbau an jedem neuen Einsatzort an bestimmten Arbeitsmitteln durchgeführt werden.
  • Prüfungen nach regionalen gesetzlichen Grundlagen z.B. Wiener Garagengesetz (WGarG).

Prüfpflichtige Arbeitsmittel

Abnahmeprüfung gemäß AM-VO § 7:

TÜV AUSTRIA bietet u.a. für folgende prüfpflichtige Arbeitsmittel die Durchführung der Abnahmeprüfung an:

  • Krane einschließlich Ladekrane auf Fahrzeugen,
  • Regalbediengeräte
  • Fahrzeughebebühnen
  • Ladebordwände
  • kraftbetriebene Anpassrampen
  • Hubtische
  • Arbeitskörbe für Krane, Hubstapler und mechanische Leitern
  • Fassadenbefahrgeräte, Mastkletterbühnen, Bauaufzüge mit Personenbeförderung, Einrichtungen zur Beförderung von ArbeitnehmerInnen im Schornsteinbau)
  • kraftbetriebene Türen und Tore
  • Bagger und Radlader
  • Hängegerüste
  • Förderanlagen für Untertagebauarbeiten (z.B. Schachtbefahrungsanlagen, Schrägaufzüge)

Prüfung gemäß AM-VO § 8 und § 9:

Prüfungen nach der Arbeitsmittelverordnung Paragraph 8-9 umfassen alle Geräte für die eine Abnahmeprüfung gemäß AM-VO § 7 vorgeschrieben ist. Zusätzlich sind für u.a. folgende Geräte die Prüfungen gemäß AM-VO § 8-9 erforderlich und werden von TÜV AUSTRIA angeboten:

  • schienengebundene und nicht schienengebundene Fahrzeugkrane (Mobilkrane)
  • kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, Winden und Zuggeräte
  • Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel für Lasten oder Arbeitskörbe
  • Arbeitsmittel zum Heben von ArbeitnehmerInnen oder von Lasten und ArbeitnehmerInnen
  • Befahr- und Rettungseinrichtungen
  • Stetigförderer
  • Feuerungsanlagen
  • kraftbetriebene Pressen, Stanzen und Spritzgießmaschinen
  • Bolzensetzgeräte
  • Verteilermaste

Die vollständige Liste aller Geräte kann der aktuell geltenden Fassung der Arbeitsmittelverordnung entnommen werden.

Verlässliche Sicherheit

  • Akkreditierte Inspektionsstelle
    Um die Sicherheit für ArbeitnehmerInnen zu gewährleisten, sind gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen laut ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) durchzuführen. TÜV AUSTRIA ist eine akkreditierte Inspektionsstelle und somit befugt diese Prüfungen auszuüben.
  • Betriebssicherheit
    Durch die zeitgerechte und qualitativ hochwertige Überprüfung helfen wir Ihnen Sicherheit zu gewährleisten und den kontinuierlichen Betrieb sicher zu stellen. Um diese hohe Qualität zu garantieren, legen wir Wert auf Qualitätsmanagement. Der laufende Kompetenzerhalt unsere Techniker:innen wird durch ständige Aus- und Weiterbildung sichergestellt.
  • Prüfberichte
    Der TÜV AUSTRIA Prüfbericht bestätigt die ordnungsgemäße Ausführung der Abnahmeprüfung.
  • Betreuung
    Persönliche Kommunikation und technische Information stehen bei uns im Focus. Wir sind in verschiedensten technischen Gremien vertreten und somit in Bezug auf Normungswesen stets am aktuellsten Informationsstand.

Leistungen – Krane, Hebezeuge, Tore

Ich bin tami

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