Solution: Rechtskonformität
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TÜV AUSTRIA berät: Rechtskonformität
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In der Gewerbeordnung und auch den meisten anderen anlagenrechtlichen Bestimmungen (Eisenbahngesetz, Wasserrechtsgesetz, Rohrleitungsgesetz, Gaswirtschaftsgesetz, usw.) ist die Prüfung auf Einhaltung der Bescheide und der jeweiligen anlagenrechtlichen Bestimmungen festgeschrieben.
Eine Gesamtprüfung aller Rechtsbereiche ist nicht verbindlich festgeschrieben. Vielmehr bietet eine derartige „Gesamtprüfung“ eine Chance für die zuständigen Verantwortlichen des Unternehmens , technische und rechtliche Verbesserungspotentiale zu erkennen und somit persönliche Rechtssicherheit zu erlangen.
Als einzige in Österreich akkreditierte Stelle für viele dieser Prüfpflichten üben die TÜV AUSTRIA Experten ihre Tätigkeit als ausgebildete Techniker mit einem hohen Niveau an Gesetzeskenntnis aus. Der hohe Stellenwert von Dokumenten des TÜV AUSTRIA sowie tausende zufriedene Kunden und die uneingeschränkte Akzeptanz seitens der zuständigen Behörden zeigen, dass wir der unumstrittene Marktführer auf diesem Gebiet in Österreich sind.