Solution: Rohrleitung (Flüssiggas)
Solution: Rohrleitung (Flüssiggas)
Prüfarten Rohrleitungen
An Flüssiggasbehältern werden folgende Prüfungen durchgeführt:
- Vorprüfung (Festigkeitsprüfung): wird in Form einer Druckprüfung mit Luft oder inertem Gas durchgeführt. Alle Verbindungen sind unter Prüfdruck visuell auf Dichtheit zu prüfen und hinsichtlich ihrer ordnungsgemäße Ausführung zu bewerten. Jede neu hergestellte, geänderte, erweiterte oder reparierte Leitung ist einer Druckprobe, bestehend aus einer Vorprüfung und einer Dichtheitsprüfung, zu unterziehen.
- Dichtheitsprüfung: wird in Form einer Druckprüfung mit Luft oder inertem Gas durchgeführt. Die Leitungsanlage ist dicht, wenn innerhalb von 10 Minuten kein Druckabfall erfolgt.
- Überprüfung der Druckregler und Sicherheitseinrichtungen: Neben der visuellen Prüfung der Bauteile werden der Betriebsdruck und die Ansprechdrücke der Sicherheitseinrichtungen kontrolliert.
Betriebsdruck | Prüfdruck |
bis 100 mbar |
|
über 100 mbar | Kombinierte Vor- und Dichtheitsprüfung mit mindestens 2 bar über dem Betriebsdruck |
Regelwerke und Downloads
- Druckgerätegesetz, DGG BGBl. Nr. 161/2015
- Druckgeräteüberwachungsverordnung, DGÜW-V BGBl. Nr. 165/2015
- Druckbehälter-Aufstellungs-Verordnung, DBA-VO BGBl. II Nr. 361/1988
- Duale Druckgeräteverordnung, DDGV BGBl. II Nr. 59/2016 Verlinkung auf RIS
- Flüssiggasverordnung, FGV BGBl. II Nr. 446/2002
- Verordnung über die Überwachung von Flüssiggas-Umbaubehältern
- BGBl. II Nr. 172/2013
- Flüssiggas-Tankstellen-Verordnung, FGTV BGBl. II Nr.247/2010
- ÖVGW Richtlinie G2 – Technische Regeln Flüssiggas
- ÖVGW Richtlinie G7 – Flüssiggasleitungsanlagen; Leitungsanlagen für Flüssiggas mit Betriebsdrücken über 500 mbar bis einschließlich 25 bar
- ÖVGW Richtlinie G B331 – Betrieb und Instandhaltung von kathodischen Korrosionsschutzanlagen für erdverlegte Erdgasleitungen aus Stahl
- Informationsfolder „Flüssiggasanlagen“
Rohrleitung
Hier werden Flüssiggasleitungen behandelt, die nicht dem Druckgerätegesetz unterliegen.
Die Überwachung der Flüssiggasleitungen erfolgt demnach nicht durch die Inspektionsstelle, sondern ist dem Ingenieurbüros für Maschinenbau zugeordnet.
In der Regel handelt es sich und Mittel– und Niederdruckleitungen mit Betriebsdrücken von ca. 1,5 bar (Mitteldruck) und 50mbar (Niederdruck), welche das Gas vom Lagerbehälter zu den Verbrauchern (z. B. Therme, Gasherd, …) leiten.
Ebenfalls zur Leitungsanlage zählen auch die Druckregler und Sicherheitseinrichtungen. Da bei unsachgemäßer Handhabung ein hohes Gefahrenpotential von Druckreglern ausgehen kann, sind diese ein wichtiger Bestandteil bei jeder Leitungsüberprüfung.
Die TPA KKS TÜV AUSTRIA hat in den vergangenen Jahren bereits über 10.000 Leitungsüberprüfungen im gesamten Bundesgebiet durchgeführt.