Eisenbahneinrichtungen

Der Betreiber von Eisenbahnanlagen oder von Eisenbahnfahrzeugen ist verpflichtet, diese gesetzesmäßig zu betreiben. D. h. die Eisenbahnanlagen (Schienen, Weichen, Prellböcke etc.) und Eisenbahnfahrzeuge sind wiederkehrend überprüfen zu lassen.

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