Wiederkehrende Überprüfung von Betriebsanlagen nach § 82b Gewerbeordnung 1994
Gewerberecht ist ein Teil des besonderen Verwaltungsrechts, das vor allem der Gefahrenabwehr dient. Das Gewerberecht ist Teil des Wirtschaftsverwaltungsrechts. In Österreich sind die Normierungen des Gewerberechts in der Gewerbeordnung 1994 (Novelle 2002) festgelegt.