Solution: Überprüfung von Absauganlagen

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Dipl.-Ing. Thomas Fleischanderl

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"Die Wirksamkeit von Absauganlagen ist vor der ersten Inbetriebnahme durch eine Abnahmeprüfung nachzuweisen. Die wiederkehrende Überprüfung von Absauganlagen sind einmal im Kalenderjahr durchzuführen"

Prüfen von Absauganlagen

Die beim Schweißen und bei verwandten Verfahren entstehenden gas- und partikelförmigen Stoffe (Schweißrauche) können die Gesundheit der Schweißerinnen und Schweißer sowie anderer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Umgebung gefährden.

Absauganlagen dienen der Schadstoffreduzierung am Arbeitsplatz. Gefährliche Arbeitsstoffe sind gemäß der Maßnahmen zur Gefahrenverhütung zu ersetzen bzw. in geschlossener Arbeitsweise zu verwenden. Ist dies nicht möglich, und gefährliche Gase/Dämpfe werden freigesetzt, so ist als Maßnahme eine Absauganlagen erforderlich.

Die Wirksamkeit von Absauganlagen ist vor der ersten Inbetriebnahme durch eine Abnahmeprüfung (Messung der Absaugleistung) nachzuweisen. Die wiederkehrende Überprüfung von Absauganlagen sind einmal im Kalenderjahr – längstens aber nach 15 Monaten – gem. §8 AM-VO durchzuführen. Die Ergebnisse der Überprüfung sind in einem Prüfbericht zu dokumentieren

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