Seit der vor 5 Jahren erschienenen Gewerberechtsnovelle konnten die Experten des TÜV AUSTRIA viel Praxiserfahrung erlangen, um Sie in jeglichen Belangen unterstützen zu können.
Jedoch ist manchen Betreibern / Geschäftsführern oftmals unklar, welche Sachverhalte genehmigt werden müssen, bzw. die Behörde in Kenntnis zu setzen ist.
Themen die erfahrungsgemäß zu unklaren Genehmigungssituationen führen können:
- Austausch von gleichartigen Maschinen, Geräten und Ausstattungen
- emissionsneutrale Änderungen
Folgende Fragen können Sie gerne mit unseren TÜV AUSTRIA Experten diskutieren:
- Ist mein Unternehmen / Betrieb rechtssicher?
- Welche Sachverhalte müssen genehmigt werden? Muss zusätzlich etwas betrachtet werden, um rechtssicher zu sein?
- Welche Sachverhalte sind anzeigefrei in meinem Unternehmen und welche müssen angezeigt werden?
- Welche Informationen muss eine Dokumentation enthalten, bei Sachverhalten die nicht zu genehmigen sind?
- Wie sind Nachweise gegenüber Behörden, Auditoren und Arbeitsinspektoren zu führen? Bsp. tami by TÜV AUSTRIA
- Wer kann bei Schadenseintritten, wie Unfällen und Bränden, unterstützen?
Zu all diesen Fragen, können Ihnen unsere erfahrenen Sachverständigen für Gewerberecht jederzeit Auskunft geben, bzw. mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Verfahrensbeschleunigung mit Nichtamtlichen Sachverständigen
Jeder Konsenswerber kann zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung gem. § 353b. (1) GewO die Hinzuziehung von Nichtamtlichen Sachverständigen bei den Behörden anregen.
Erfahren Sie gerne mehr über das unabhängige Kompetenzzentrum NASV unter www.nasv.at oder kontaktieren Sie uns unter office@nasv.at
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