Solution: Veranstaltungsgesetze der Länder
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Akkreditierung
Information
Gemäß den landesrechtlichen Bestimmungen hat der Veranstalter den Veranstaltungsort (Gemeindesaal, Kino, Pistengerätgarage, Eishalle etc.) wiederkehrend überprüfen zu lassen, ob der Genehmigungsbescheid und das Veranstaltungsgesetz eingehalten werden. Als Veranstalter können beispielhaft die Gemeinde, ein Verein, die Schiliftgesellschaft, eine Freizeitparkgesellschaft gelten. Diesbezügliche Verpflichtungen enthält das Tiroler Veranstaltungsgesetz, das Kärntner Veranstaltungsgesetz und das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz.